Erasmus+ Studierendenmobilitat

Erasmus+ Studium
ERASMUS+ Studententische Studium Mobilität (Student Mobility for Studies - SMS)
Erasmus+ Studententische Studium Mobilität erfolgt im Rahmen der Vereinbarungen zwischen Hochschulinstitut und Hochschul Erasmus Erklärung (ECHE) und anderen Institutionen.
Die Tätigkeit besteht daraus, ein Teil des Studiums in einem Partner-Hochschulinstitut zu absolvieren. Der Studierende/die Studierende muss dafür an einer Hoschuhleinrichtung eingeschrieben sein und es muss eine Vereinbarung zwischen den Institutionen bestehen.
Die Tätigkeitszeit ist unter den Studiumstufen unterschiedlich und kann im selben akademischen Jahr zwischen 3-12 Monaten dauern (1, 2 oder bei manchen Ländern auch 3 Semester). Die Studiumstufen besagen Bachelor, Master und Doktor (Ph.D.).
Die Bachelorabsolventen und Studierenden der 1. und 2. Semester dürfen von der Tätigkeit “Studententische Studium Mobilität” nicht profitieren.
Studierende, die an dieser Tätigkeit teilnehmen wollen, müssen Vollzeitstudenten sein. Es wird erwartet, dem Programm entsprechenden Aufgaben, die für das Diplom relevant sind, im Ausland durchzuführen. Das entspricht für ein ganzes akademisches Jahr 60 ECTS, für ein Semester im akademischen Jahr mit zwei Semestern 30 ECTS und für ein Semester im akademischen Jahr mit 3 Semestern 20 ECTS.
Die erfolgreich abgeschlossenen Leistungspunkte werden anerkannt, die nicht erfolgreich abgeschlossenen Leistungspunkte müssen an der Heimuniversität wiederholt werden.
Die Tätigkeitszeit.
1.  Ein Studienaufenthalt im Ausland beträgt mindestens 3 Monate (90 Tage) oder 1 Trimester, und höchstens 12 Monate.
2.  Die Tätigkeitszeit muss ununterbrochen durchgeführt werden. Semesterferien und Feiertage während der Tätigkeit werden nicht als Unterbrechung gesehen.
3.  Bei Unterbrechungen aufgrund bestimmter Anlässe werden (falls die höhere Gewalt belegt wird) die nicht abgeschlossenen Tätigkeiten genehmigt und ein Stipendium für die gebliebene Zeit gegeben.
4.  Wenn der Student/die Studentin in nach einer Unterbrechung wieder ins studium ansteigt ohne die minimale Zeit im Ausland vebracht zu haben, wird die Tätigkeit nicht genehmigt und kein Stipendium gegeben.
5. Die Dauer der Studium Mobilität eines Studenten im Rahmen von Erasmus + und (falls es vorhanden ist) Life Long Learning Progamm in der selben Studiumstufe (Bachelor, Master, Doktor (Ph.D.) darf insgesamt nicht mehr als 12 Monate betragen. Auch wenn kein Stipendium gegeben wird, muss die Planung der Studium Mobilität so durchgeführt werden ohne die gesamte Zeit von 12 Monaten in der selben Stufe zu überschreiten.
6. Nachdem der Studierende/die Studierende sein/ihr Studium in der bestehenden Studiumstufe beendet und mit der neuen Studiumstufe beginnt (z.B. nach dem Bachelor mit dem Master beginnen), ist es möglich in der neuen Studiumstufe nochmal  höchstens 12 Monate an Studium Mobilität teilzunehmen. Somit ist es möglich in jeder Studiumstufe höchstens 12 Monate und insgesamt 36 Monate an Studium Mobilität teilzunehmen.

7. Es ist möglich die Tätigkeiten der Studium mobilität (gleichzeitig oder darauf folgend) so durchzuführen, dass sie Praktikumstätigkeiten, die auch Berufserfahrungen mit sich bringen, beinhalten. Diese Tätigkeit kann mindestens 3 Monate dauern und die Studierenden bekommen das Stipendium über das Studium Mobilität.