Visa und Aufenthaltserlaubnis

Erforderliche Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Studenten

Erforderliche Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Studenten
Neu aufgenommene ausländische Studenten erhalten mit dem Zulassungsschreiben ein Studentenvisum von der nächstgelegenen türkischen Botschaft in ihrem Land. Diese Visa sind in der Regel für einen Monat gültig. Nachdem der Student in der Türkei angekommen ist, muss er sich innerhalb eines Monats an der Universität einschreiben. Ausländische Studierende, die mit einem Visum mit Bildungsnachweis in die Türkei kommen, müssen innerhalb eines Monats ab dem Datum ihrer Einreise in die Türkei einen Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung für eine Ausbildung stellen.
 
Die Liste der Studenten, die nicht eingeschrieben, entlassen, freiwillig abbrechen und graduiert sind, wird jedes Semester an die Einwanderungsverwaltung der Provinz weitergeleitet und ihre Aufenthaltsgenehmigung erlischt. Daher müssen Studenten in dieser Situation innerhalb von maximal 15 Tagen das Land verlassen oder einen Antrag zum Erhalt der Genehmigung bei der Polizei beantragen. Andernfalls werden rechtliche Schritte einleiten. Ein Student, der eine Erlaubnis für weniger als ein Jahr hat, kann mit einem Touristenvisum in die Türkei einreisen und sich dann anmelden. Falls die Dauer der Erlaubnis ein Jahr überschreitet, muss erneut ein Studentenvisum beantragt werden. (Da der Entlassungsschein zum Wohnsitz annulliert wird, kann damit nicht eingereist werden.) Die Daten von ausländischen Studenten, die das Recht zu einem Studium gewonnen haben, aber sich innerhalb des Zeitraums nicht registriert haben, werden der Einwanderungsbehörde von der Schulverwaltung gemeldet.
Webseiten im Zusammenhang mit Studenten ausländischer Staatsangehörigkeit sind
Einwanderungsbehörde:  https://istanbul.goc.gov.tr
Polizeipräsidium:                     http://www.egm.gov.tr/     
 
Diese Unterlagen müssen für Studenten, die an unserer Universität eingeschrieben sind, zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung vorbereitet werden
! Dokumente, die ausländische Studenten der Abteilung für Studentenangelegenheiten lückenlos für die Aufenthaltsgenehmigungsbescheinigung vorlegen müssen, lauten wie folgt:
 

  1. Antragsformular für Aufenthaltsgenehmigungen von e-ikamet (Onlineservice): Sie müssen das Antragsformular für den Aufenthalt über den e-ikamet Link  https://e-ikamet.goc.gov.tr/Ikamet/Basvuru/IlkBasvuru während der Visum- oder Visumbefreiungsfrist ausfüllen. Der Ausdruck des Antragsformulars muss vom antragstellenden ausländischen Studenten unterzeichnet werden.
  2. Kopie vom Reisepass oder einem gleichgültigen Dokument: Der Reisepass oder das gleichgültige Dokument muss in erster Linie sechzig Tage länger gültig sein als die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung. (Beispiel: Ist die beantragte Aufenthaltsgenehmigung bis zum 01.03.2020, so muss der Reisepass bis mindestens 30.04.2020 gültig sein.)
  3. Vier (4) Lichtbilder: Die Bilder dürfen nicht älter wie sechs Monate sein, müssen einen weißen Hintergrund haben und biometrisch sein.
  4. Gültige Krankenverischerung: Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss der Student eine Krankenversicherung haben, die die Aufenthaltsdauer deckt.
  5. Dokument mit Adressinformationen: Informationen zu Adressen; die Anschrift (Wohnung, Wohnheim, Pension u.Ä.) muss nachgewiesen und aus diesem Dokument klar zu verstehen sein. Das von der Einwanderungsbehörde als Adresserklärung übermittelte Formular für Studentenadresse (Link) kann ausgefüllt werden.
  6. Quittung zur Zahlung der Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung:      Die Höhe der Gebühr ist im Antragsformular enthalten. Die Gebühr muss vom ausländischen Studenten an die vom Finanzministerium autorisierte (Finanz)Kasse oder an die autorisierten Banken hinterlegt werden und die Quittung sollte dem Antragsformular hinzugefügt werden. (Die Höhe der Gebühr wird jedes Jahr neu kalkuliert.)
Es gibt drei Möglichkeiten, die Steuerschuld der  Wohnsitzgenehmigung zu bezahlen.
  1. Sie können Ihre Steuerschuld über die e-ikamet Website bezahlen. Sie können den Zahlungsbeleg, den Sie über das Internet herunterladen, ausdrucken. (Sie müssen den Antrag abgeschlossen haben, um den Zahlungs-Button über die e-ikamet-Website zu aktivieren. Dieser Button wird innerhalb von 15 Tagen nach Ausfüllen des Antragsformulars für Aufenthaltsgenehmigungen auf der Website von e-ikamet aktiv.)
  2. Nach Dem Ausfüllen des Aufenthaltsgenehmigungsformulars können Sie die Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung für Studierende beim nächstgelegenen Finanzamt bezahlen. Klicken Sie hier für Kontaktinformationen aller Steuerbehörden in Istanbul.
Um Ihre Steuerschuld zu begleichen, müssen Sie zuerst den Antrag abschließen. Nachdem der Antrag abgeschlossen ist, können Sie mit der Antragsnummer zur Aufenthaltsgenehmigung (bestehend aus folgender Kombination) 20**-**-******* die Zahlung tätigen.
  1. In der nächstgelegenen Filiale von Vakifbank, Ziraat Bankasi und Halkbank können Sie mit der Angabe des Codes 9207 – Gebühr zur Meldebescheinigung (türk. İKAMETGAH TEZKERESİ DEFTER SATIŞ BEDELİ) ebenfalls eine Zahlung durchführen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Reisepass, Antragsformular und Aufenthaltskarte (falls vorhanden) mitzunehmen, bevor Sie in die Filialen gehen.
 
  1. Ist der Student unter 18 Jahre alt, werden folgende Dokumente benötigt:
  • Einverständniserklärung: Die Eltern des Studenten sollten eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Einverständniserklärung vorlegen, die nachweist, dass er ihm erlaubt, in der Türkei zu studieren.
  • Geburtsurkunde: Wenn die Feststellung der Mutter und/oder des Vaters nicht aus einem gültigen Identitäts-/Passdokument des Ausländers erlangt werden kann, wird vom ausländischen Student eine Geburtsurkunde angefordert.
 
Der Übermittlungsprozess von Bewerbungsunterlagen und was Studierende tun sollten
  1. Ausländer werden durch das Bekanntmachungs und Empfangsdokument (türk. Tebliğ-Tebellüğ Belgesi) darüber informiert, dass sie uns ihre Unterlagen für den Antrag auf Aufenthalt innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Antragstellung auf dem Antragsformular für den Wohnsitz über das e-ikamet-System vorlegen müssen.
  2. Sind die Dokumente des Studenten vollständig, werden diese gegen Unterschrift von der Leitung des Studierendensekretariats entgegen genommen. Sollten diese unvollständig sein, werden sie nicht angenommen und per Bekanntmachungs und Empfangsdokument (türk. Tebliğ-Tebellüğ Belgesi) benachrichtigt.
  3. Sollten ausländische Studenten ihre Dokumente (inklusive die der fehlenden) innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nicht einreichen, werden die Dokumente nicht von der Universität empfangen und an die zuständige Direktion für Einwanderungsverwaltung der Provinz weitergeleitet.

 
 
 
 
 
 
Die dem Studenten zum Zeitpunkt der Zustellung der Dokumente ausgestellte Bekanntmachung und Empfangsdokument (türk. Tebliğ-Tebellüğ Belgesi)  kann den zuständigen Behörden bis zum Empfangen der Aufenthaltsgenehmigung bei Bedarf vorgelegt werden.
Sollte ein Student nach zehn Werktagen, nachdem er die Unterlagen für eine Aufenthaltsgenehmigung an die Universität eingereicht, aber noch keine Genehmigung erhalten hat, das Land mit der Bedingung, innerhalb kurzer Zeit wieder einzureisen, verlassen müssen, kann er innerhalb der angemeldeten Frist des Aufenthalts und mit Nachweis der Zahlung der Gebühr (gilt nicht für die mit Geführenbefreiung) das Land mit den Antragsunterlagen zur Aufenthaltsgenehmigung verlassen, ohne an der Grenze eine Strafgebühr zahlen zu müssen. Sollte er innerhalb von 15 Tagen wieder einreisen, kann er, selbst wenn er Staatsbürger eines Landes mit benötigtem Visum ist, problemlos ohne Visum einreisen.  Der Antrag muss bei der Einwanderungsbehörde der Provinz gestellt werden. Bitte teilen Sie ihnen während der Antragsstellung mit, dass Sie die Antragsunterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung bei der Universität eingereicht und dass Sie die Aufenthaltsgenehmigungsbescheinigung angefordert haben.
Sie können unter der Telefonnummer 157 Unterstützung zu allen Angelegenheiten von der Einwanderungsbehörde in Ihrer Sprache erhalten.
 
WICHTIGER HINWEIS: Die für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Unterlagen werden vom Antragssteller selbst, dem gesetzlichen Vertreter oder Rechtsanwalt eingereicht.