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Die Bewerbungen werden zu Beginn jedes akademischen Jahres vom International Office bekannt gegeben. Die Bewerbung erfolgt online innerhalb der festgelegten Fristen. |
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Wer kann an der Erasmus+ Mobilität teilnehmen? |
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Alle Studierenden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung eingeschrieben sind und einen Notendurchschnitt von mindestens 2,20 (Bachelor) bzw. 2,50 (Master) haben, können sich bewerben. |
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Was bedeutet es, ein Erasmus-Studierender mit oder ohne Stipendium zu sein? |
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Studierende mit Stipendium erhalten finanzielle Unterstützung durch die Nationale Agentur. Studierende ohne Stipendium nehmen ohne finanzielle Unterstützung teil. |
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Wann und wie erhalte ich das Erasmus+-Stipendium? |
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Nach Unterzeichnung des Stipendienvertrags wird ein Teilbetrag zu Beginn ausgezahlt, der Rest nach erfolgreichem Abschluss der Mobilität. |
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Was ist das Learning Agreement und wie wird es ausgefüllt? |
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Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das die an der Gasthochschule belegten Kurse und deren Äquivalente an der Heimathochschule aufführt. |
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Welche Dokumente muss ich vorbereiten? |
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Erforderlich sind unter anderem das Bewerbungsformular, ein aktueller Notenspiegel, ein Sprachnachweis und ein Motivationsschreiben. |
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Wie werden die im Ausland belegten Kurse an meiner Heimuniversität anerkannt? |
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Die akademische Anerkennung erfolgt durch den Fakultäts-/Institutsrat, sobald die vorab genehmigten Kurse erfolgreich abgeschlossen wurden. |
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Was muss ich tun, wenn ich vom Programm zurücktreten möchte? |
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Studierende, die nach der offiziellen Frist zurücktreten, müssen dies schriftlich beim Büro melden. Erhaltene Stipendien müssen zurückgezahlt werden. |
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Ist die Teilnahme am Orientierungstreffen verpflichtend? |
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Ja, die Teilnahme ist verpflichtend, da in diesen Sitzungen wichtige Informationen zum Erasmus+-Prozess vermittelt werden. |
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Muss es eine Partneruniversität sein? |
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Ja, ein Aufenthalt ist nur an Partneruniversitäten mit gültigem bilateralen Vertrag möglich. |