Antragsverfahren für internationale Studierende | ||
Internationale Studierende, die an unserer Universität immatrikuliert sind, sind verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Studierende aus dem Ausland können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern sie unter Einhaltung der geltenden Einreisebestimmungen in die Türkei eingereist sind und keine anderweitige gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen (z. B. Antragsteller oder Inhaber eines internationalen Schutzstatus, Inhaber eines vorübergehenden Schutzstatus, Inhaber einer Arbeitserlaubnis etc.). | ||
Schritt 1 – ) | Der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss über das E-Ikamet-Portal unter https://e-ikamet.goc.gov.tr erfolgen. Dazu ist im Menü der Bereich „Ich beantrage die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis“ auszuwählen und das Antragsformular sorgfältig auszufüllen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte oder unvollständige Informationen können den Bearbeitungsprozess erheblich verzögern. Nach dem Ausfüllen des Formulars muss dieses ausgedruckt und die Unterschriftszeile auf der ersten Seite eigenhändig unterschrieben werden. |
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Schritt 2 – ) | Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Studierende müssen folgende Dokumente vollständig eingereicht werden: | |
α Original und unterschriebenes Antragsformular für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis |
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Schritt 3 – ) | Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 10 Tage nach dem Antragsdatum persönlich beim Herrn Canberk ARSLAN im Koordinationsbüro für Internationale Beziehungen eingereicht werden. | |
Hinweis - 1 | : Der Antrag muss spätestens 30 Tage nach der Einreise in das Land eingereicht werden. | |
Hinweis - 2 | : Die Einreichung des Antrags muss spätestens 30 Tage nach dem Antragsdatum erfolgen. |