Häufig Gestellte Fragen

1 – ) Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis während des Zeitraums stellen, in dem das Visum oder die Visumbefreiung gilt. Andernfalls wird Ihr Antrag nicht angenommen. Außerdem können Sie Ihren Verlängerungsantrag innerhalb der letzten 60 Tage Ihres gültigen Aufenthaltstitels und auf jeden Fall vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels unter e-ikamet.goc.gov. tr stellen.
 
2 – ) Falls Sie innerhalb derselben Stadt die Fakultät oder den Studiengang wechseln oder sich an einer anderen Universität innerhalb derselben Stadt einschreiben, müssen Sie diese Änderung Ihres Bildungsstatus innerhalb von 20 Werktagen der zuständigen Migrationsbehörde melden.
 
3 – ) Falls Sie Ihr Hochschulstudium in einer anderen Stadt fortsetzen, müssen Sie innerhalb von 10 Werktagen bei der Migrationsbehörde der neuen Universitätsstadt einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Die entsprechenden Verfahren werden von der zuständigen Migrationsbehörde in der neuen Universitätsstadt durchgeführt. Da eine solche Änderung eine Anpassung Ihres Aufenthaltstitels erfordert, ist diese Meldung für Ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Land von entscheidender Bedeutung.
 
4 – ) Im Falle einer Studienunterbrechung (Beurlaubung), Exmatrikulation oder Nichtverlängerung der Immatrikulation wird Ihre studentische Aufenthaltserlaubnis annulliert. Daher ist es während Ihres Hochschulstudiums in unserem Land wichtig, auf diese Aspekte zu achten, um die Kontinuität Ihrer studentischen Aufenthaltserlaubnis sicherzustellen.
 
5 – ) Während Ihres Aufenthalts in der Türkei mit einer studentischen Aufenthaltserlaubnis haben Sie das Recht auf Arbeit. Wenn Sie in einem zweijährigen Hochschulprogramm (ön lisans) oder einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, tritt dieses Recht nach dem ersten Studienjahr in Kraft. Für Master- oder Doktoratsstudierende besteht keine zeitliche Einschränkung für den Beginn der Arbeitsberechtigung. Die Regulierung und Verwaltung dieses Rechts erfolgt durch das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit. Für weiterführende Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen können Sie sich an das ALO 170 Kommunikationszentrum für Arbeitsleben des Ministeriums wenden.
 
6 – ) Falls sich Ihre persönlichen Daten ändern (z. B. Familienstand, Adresse, Reisepass oder ähnliche Fälle), müssen Sie diese Änderung innerhalb von 20 Werktagen der Migrationsbehörde der Stadt, in der Sie registriert sind, melden.
 
7 – ) Auf Ihrer Aufenthaltserlaubniskarte ist das Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltserlaubnis angegeben. Falls Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin in der Türkei bleiben möchten, müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erneuern.
 
8 – ) Die Dokumente, die Sie aus Ihrem Herkunftsland für Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei mitbringen, müssen entweder mit einer Apostille versehen oder von Ihrem Konsulat in der Türkei beglaubigt sein. Falls Sie ein Dokument ohne Apostille vorlegen, müssen Sie es von Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat in der Türkei beglaubigen lassen.

Sollten Sie die erforderlichen Dokumente weder mit einer Apostille versehen noch von den türkischen Vertretungen Ihres Landes beglaubigen lassen können oder falls Ihnen von diesen Vertretungen erst sehr spät ein Termin angeboten wird, müssen Sie sich an die zuständige Migrationsbehörde (İl Göç İdaresi Müdürlüğü) wenden.