Aufenthaltserlaubnis für internationale Studierende |
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Internationale Studierende, die an unserer Universität immatrikuliert sind, sind verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Studierende aus dem Ausland können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern sie unter Einhaltung der geltenden Einreisebestimmungen in die Türkei eingereist sind und keine anderweitige gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen (z. B. Antragsteller oder Inhaber eines internationalen Schutzstatus, Inhaber eines vorübergehenden Schutzstatus, Inhaber einer Arbeitserlaubnis etc.). |
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Schritt 1 – ) |
Die Aufenthaltserlaubnis kann online über das Portal e-ikamet auf der Website https://e-ikamet.goc.gov.tr beantragt werden. Dazu ist unter der Kategorie „Erstantrag für Aufenthaltserlaubnis“ das Antragsformular vollständig auszufüllen. Alle Angaben müssen sorgfältig und korrekt gemacht werden, da unvollständige oder fehlerhafte Informationen den Antragsprozess der Aufenthaltserlaubnis verzögern können. Nach dem Ausfüllen muss das Antragsformular ausgedruckt und auf der ersten Seite im vorgesehenen Feld unterschrieben werden. |
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Schritt 2 – ) |
Mit den erforderlichen Unterlagen müssen die Antragsteller persönlich bei der Migrationsbehörde Istanbul (İstanbul İl Göç Müdürlüğü) erscheinen und ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) abgeben. |
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Schritt 3 – ) |
Für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich: |
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α Original und unterschriebene Kopie des Aufenthaltserlaubnis-Antragsformulars |
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Schritt 4 – ) |
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 10 Tage nach dem Online-Antrag beim Koordinationsbüro für Internationale Angelegenheiten bei Doz. Canberk ARSLAN eingereicht werden. |
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Hinweis - 1 |
Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in die Türkei gestellt werden. |
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Hinweis - 2 |
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 30 Tage nach Antragstellung eingereicht werden. |